Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Vereins "Farben für Waisenkinder e.V." gegen das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene; und vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Verbot nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) nicht zur Entscheidung angenommen. Der Verein unterstützte nach seiner Satzung Familien und Kinder von Kriegsgefallenen, Verstorbenen und
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