Das mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 22. März 2021 ausgesprochene Verbot von Ansaar International e. V. ist rechtmäßig. Dies hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Der klagende Verein ist als Hilfsorganisation weltweit tätig. Mit der genannten Verfügung verbot das BMI den Verein mitsamt acht Teilorganisationen, weil
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