Den Opfern einer vorsätzlichen Gewalttat muss ein Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Entschädigung gewähren, dazu gehören auch die Opfer, die in ihrem eigenen Hoheitsgebiet wohnen. Die Entschädigung hat die Schwere und die Folgen der Tat für die Opfer zu berücksichtigen und muss einen adäquaten Beitrag zur Wiedergutmachung darstellen. So hat
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