Asylbewerber in Italien

Die Bedingungen für Asylbewerber in Italien sind nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen nicht menschenrechtswidrig. Asylbewerbern, die über Italien nach Deutschland eingereist sind, droht bei einer Rück­kehr nach Italien keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Zahlreiche Asylbewerber, die über Italien nach Deutschland eingereist sind, klagen gegen Bescheide des Bundesamts

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Dublin III – und vorläufig keine Abschiebung nach Italien

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einstweilen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde untersagt, die angeordnete Abschiebung einer syrischen Familie nach Italien zu vollziehen. Die einstweilige Anordnung erging aufgrund einer Folgenabwägung: Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln,

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Somalische Familie mit Baby – und ihre Abschiebung nach Italien

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Abschiebung einer somalischen Familie mit Kleinstkind nach Italien einstweilen untersagt. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund

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Systemische Mängel des Asylverfahrens in Italien – und die Überstellung in „Step Italy“

Angesichts der Vielzahl der in Italien ankommenden Flüchtlinge und der dort gestellten Asylanträge ist es für das Verwaltungsgericht Schwerin nach wie vor nicht ersichtlich, dass eine sachgerechte, den Anforderungen der Aufnahmerichtlinie 2003/9/EG vom 27.01.2003 entsprechende Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern erfolgt. Diese Bedenken der unzureichenden Aufnahmebedingungen werden sowohl vom Bundesverfassungsgericht

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Überstellung eines Asylsuchenden nach Italien

Nach der aktuellen Erkenntnismittellage ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Oldenburg davon auszugehen, dass das Asyl- und Aufnahmeverfahren in Italien nicht mit systemischen Mängeln behaftet ist. Rechtsgrundlage für die Abschiebungsanordnung ist § 34 a Abs. 1 AsylVfG. Danach ordnet das Bundesamt dann, wenn ein Ausländer in einen sicheren Drittstaat (§26 a)

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Persönliche Haftung eines Richters

Nach einem jetzt verkündeten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ist das italienische Gesetz über die zivilrechtliche Haftung der Richter für Schäden, die Einzelnen durch Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, mit dem Unionsrecht nicht vereinbar. Die Mitgliedstaaten sind nach dem Unionsrecht zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die dem Einzelnen durch

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Steuerliche Erfassung einer italienischen Sozialversicherungsrente

Ist eine italienische Sozialversicherungsrente, die ein italienischer Staatsangehöriger mit ausschließlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bezieht, durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien freigestellt oder in der Bundesrepublik Deutschland voll zu versteuern? Mit dieser Frage hatte sich das Hessische Finanzgericht zu befassen. Nach Ansicht des Hessischen Finanzgerichts unterliegt die italienische Rente des

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Scheidungsverfahren in der EU

Der Justizministerrat der Europäischen Union hat am Freitag entschieden, in zunächst 14 EU-Mitgliedstaaten bei der Festlegung des Scheidungsrechts einheitliche Regeln anzuwenden. Der Rat macht dabei erstmals von dem neu eingeführten Instrument der verstärkten Zusammenarbeit Gebrauch, dem sich die übrigen EU-Mitgliedsstaaten später noch anschließen können. Seit 2004 steht auf der Ebene

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Doppelbesteuerungsabkommen und Verständigungsvereinbarungen

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen zwei Staaten bezwecken, Doppelbesteuerungen in den Vertragsstaaten zu vermeiden; das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte wird entweder dem einen oder dem anderen Staat zugeordnet. Zuweilen kann die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen aber auch eine doppelte Nichtbesteuerung nach sich ziehen, dann nämlich, wenn der eine Vertragsstaat eine Abkommensbestimmung anders auslegt als

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Konferenzraum

Wohnungseigentumsgesetz-Novelle

Heute wurde die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Novelle tritt damit zum 1. Juli 2007 in Kraft. Das Gesetz vereinfacht die Verwaltung von Eigentumswohnungen und vereinheitlicht das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten.

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