Die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines geschützten Wolfs setzt eine umfassende und einzelfallbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung voraus. Ohne belastbare Erkenntnisse zu bestehenden Herdenschutzmaßnahmen ist eine Abschussgenehmigung ermessensfehlerhaft.
So hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Beschwerde des Kreises Olpe gegen einen Eilbeschluss
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