Kettenkarussell auf dem Bremer Freimarkt

Bremer Jahrmarktsgebühren

Das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat in einem Normenkontrollverfahren die durch das Ortsgesetz zur Änderung der Jahrmarktgebührenordnung vom 21.01.2025 erfolgte Gebührenerhöhung für rechtswidrig erklärt.

Die sieben Antragstellenden in diesem Verfahren waren Schaustellerinnen und Schausteller, die regelmäßig auf den durch

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Ladenöffnung am Marktsonntag

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Rechtsverordnung einer bayerischen Gemeinde zur Freigabe der Ladenöffnung an einem Marktsonntag als unwirksam beurteilt. Die Verordnung sah vor, dass am zweiten Sonntag nach Ostern im Kalenderjahr 2013 aus Anlass zweier in der Gemeinde stattfindender

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Die Wilde Maus auf dem Kramermarkt

Der Anwendungsbereich des § 70 Abs. 2 GewO umfasst nicht diejenigen Fälle, in denen Bewerbungen eines Kreises von Anbietern lediglich deshalb abgelehnt werden, weil sie im Vergleich mit anderen gleichartigen Anbietern ein konzeptionelles Bevorzugungskriterium nicht erfüllen, ohne dass das Konzept

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Ein Jahrmarkt ohne Kinder-Autoskooter

Sieht die Gewerbeordnung vor, dass die Teilnahme an einem Jahrmarkt aus sachlichen Gründen, insbesondere auch im Falle eines Bewerberüberhanges, nach pflichtgemäßem Ermessen des Veranstalters beschränkt werden kann, ist eine getroffene Auswahlentscheidung rechtlich nicht zu beanstanden.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts

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Fahrgeschäfte für den Jahrmarkt

Der Veranstalter eines Jahrmarktes darf, insbesondere im Fall des Bewerberüberhangs, die Zulassung weiterer Fahrgeschäfte nach pflichtgemäßem Ermessen ablehnen und hierbei für die sachgerechte Ermessensausübung ein Platzkonzept entwickeln, das eine ausgewogene Verteilung der unterschiedlichen Arten von Fahrgeschäften vorsieht. Mit dieser Begründung

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