Das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat in einem Normenkontrollverfahren die durch das Ortsgesetz zur Änderung der Jahrmarktgebührenordnung vom 21.01.2025 erfolgte Gebührenerhöhung für rechtswidrig erklärt.
Die sieben Antragstellenden in diesem Verfahren waren Schaustellerinnen und Schausteller, die regelmäßig auf den durch
Artikel lesen







