Die Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften unmittelbar durch ein Landesgesetz verstößt gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Prüfung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aus Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 5 Satz 2
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