Flüchtling Hamburg Hafen

Kein Flüchtlingsstatus für irakische Jesiden

Jesiden aus dem Distrikt Sindjar im Irak haben keinen generellen Anspruch auf eine Flüchtlingsanerkennung, weil ihnen derzeit keine Verfolgung als Gruppe durch den Islamischen Staat (IS) mehr droht. Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberverwaltungsgericht  für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster in zwei Asylverfahren anderslautende Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aufgehoben.

Lesen

Gruppenverfolgung von Jesiden im Irak

Die aus der Stadt Mosul stammenden Jesiden sind einer Gruppenverfolgung ausgesetzt. Indem ursprünglich für die staatliche Gruppenverfolgung entwickelten Grundsätze prinzipiell auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragen werden, kann es zu einer entsprechend territorial kleinteiligen Feststellung einer Gruppenverfolgung kommen. Die vorzunehmende wertende Betrachtung im Sinne der Gewichtung und

Lesen