Das Bundesverfassungsgericht hat eine gegen Artikel 5 sowie Artikel 1 Ziffer 9 des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10.12.2015 gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen:
Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die 2015
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