Nach § 23 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a TVöD-AT erhalten Beschäftigte mit einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren ein Jubiläumsgeld iHv. 350,00 €. Die Beschäftigungszeit bestimmt sich aufgrund des Klammerzusatzes grundsätzlich nach § 34 Abs. 3 TVöD-AT.
Beschäftigungszeit ist nach
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