Betriebsveranstaltung zum Firmenjubiläum

Überschreiten die Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung zum Firmenjubiläum die Freigrenze von 110 € je teilnehmendem Arbeitnehmer, so liegt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Zu den zu berücksichtigenden Aufwendungen gehörten neben

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Jubiläumsrückstellungen

Die bis einschließlich 1998 bestehenden steuergesetzlichen Regelungen zu den Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG (§ 52 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 EStG) waren nach einem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß.

Bis zum Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes vom 25. Juli 1988

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