Pflegeeltern – und die Klagebefugnis

Die nicht sorgeberechtigten Pflegeeltern sind im Falle der Beendigung der Vollzeitpflege durch Herausnahme der Kinder aus ihrer Pflegefamilie nicht gemäß § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt.

Die Pflegemutter ist bereits nicht klagebefugt gemäß dem in allen Verfahren der Verwaltungsgerichtsordnung (entsprechend)

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Keine Lust auf Schule

Sind Eltern nicht Willens und in der Lage, die Schulpflicht ihres elfjährigen Sohnes durchzusetzen, darf das Jugendamt eingreifen und den Eltern kann das Recht zur Regelung seiner schulischen Angelegenheiten entzogen werden.

So das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall

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Das Jugendamt und die Akteneinsicht

Die in § 50 SGB VIII geregelten Verpflichtungen obliegen den Jugendämtern gegenüber den Familiengerichten, nicht aber gegenüber den am Streit beteiligten Personen, die aus diesen Regelungen folgerichtig auch keine eigenen subjektiv-öffentlichen Ansprüche gegenüber dem Jugendamt herleiten können.

Damit die Jugendämter

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Vertraulichkeit einer Anzeige beim Jugendamt

Das Jugendamt hat bei ihm eingehende Anzeigen vertraulich zu behandeln, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Oldenburg in einem Rechtstreit über ein abgelehntes Akteneinsichtsgesuch:

An das Jugendamt gerichtete Hinweise eines Informanten auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung stellen einschließlich der Informationen über seine Person

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Inobhutnahme

Voraussetzung für eine Inobhutnahme nach § 42 Abs. 2 SGB VIII ist zunächst die bloße – zumindest ernst gemeinte – Bitte des Kindes oder Jugendlichen um Obhut.

Widerspricht der Personensorge- oder Erziehungsberechtigte der Inobhutnahme, fordert § 42 Abs. 2 Satz

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