Das Jugendamt kann eine private Kindertagesstätte nicht zur Aufnahme eines Kindes zwingen. So hat aktuell das Verwaltungsgerichts Münster den Eilantrag eines Kindes abgelehnt, der Stadt Münster aufzugeben, auf den privaten Träger einer Kindertagesstätte dahingehend einzuwirken, den Antragsteller aufzunehmen. Die Eltern des in Münster wohnenden unter dreijährigen Kindes hatten den Betreuungsbedarf
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