Im Fall einer erfolglosen Auslandsadoption müssen die Kosten für den Lebensunterhalt des Kindes erstattet werden. Die möglicherweise existenzgefährdende Höhe der Erstattungsbeträge steht der Rechtmäßigkeit der Erstattungsforderung nicht entgegen. So hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem hier vorliegenden Fall entschieden und ein Ehepaar dazu verpflichtet, die Kosten für
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