Ferienjobs

Ferienzeit ist immer auch die Zeit für ältere Schüler, ihr Taschengeld aufzubessern. Bei der Beschäftigung von Schülern müssen jedoch die Kinder- und Jugendarbeitsschutzbestimmungen beachtet werden, mit denen Kinder und Jugendliche vor nicht altersgemäßen Belastungen und möglichen Folgeschäden der Arbeit geschützt werden sollen: InhaltsübersichtKinder unter 13 JahreKinder ab 13 JahreSchulpflichtige Jugendliche

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Förderung der offenen Jugendarbeit

Das Bundesverwaltungsgericht hatte heute in mehreren Verfahren von freien Jugendhilfeträgern gegen die Landeshauptstadt Dresden über die Voraussetzungen eines Förderanspruchs freier Jugendhilfeträger aus öffentlichen Mitteln für Maßnahmen der offenen Jugendarbeit zu entscheiden. Der Stadtjugendring Dresden e.V., der Kreisverband der Falken e.V. und die Ortsgruppe der Naturfreundejugend hatten gegen die Landeshauptstadt Dresden

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