Bei einer Heranziehung zu Kostenbeiträgen in der Jugendhilfe muss dem Verpflichteten zumindest der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt belassen werden. So hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden, dass die Heranziehung eines Vaters zum Kostenbeitrag für seine beiden in Jugendhilfeeinrichtungen untergebrachten Kinder rechtswidrig
Artikel lesen






