Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße sind die durch Sperrverfügungen der Medienanstalt Rheinland-Pfalz angeordneten Internetsperren für Pornografie-Plattformen aufgrund europarechtlicher Regelungen rechtswidrig.
Die beklagte Medienanstalt Rheinland-Pfalz hatte im April 2024 gegenüber verschiedenen Internetzugangsanbietern (sog. Access-Provider) angeordnet, den Zugang zu
Artikel lesen



















