Niemand anders als der jeweilige Prüfer kann und muss die Stärken und Schwächen der Leistung jedes einzelnen Prüflings nach seinen allgemeinen Maßstäben beurteilen. Mit dem Vorbringen, die Aufsichtsarbeit eines Mitprüflings sei deutlich schlechter zu beurteilen als die eigene Aufsichtsarbeit, kann
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