Ein „American Bully“ ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin ein gefährlicher Hund – und stellte gleichzeitig fest, dass es diese Rasse gar nicht gebe. Zur Feststellung von gefährlichen Hunden nach dem Berliner Hundegesetz (HundeG) reicht es aus, dass wesentliche Merkmale des Hundes mit dem Rassestandard eines im Gesetz aufgeführten Hundes
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