Wenn ein Prozessbevollmächtigter wegen einer chronischen Erkrankung in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist, muss er sein Büro – zum Beispiel durch Bereithaltung eines Vertreters – so organisieren, dass Fristen trotzdem ordnungsgemäß gewahrt werden können. Enthält die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags keine Angaben
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