Das Bayerische Oberste Landesgericht hat im Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen Wirecard über einen Teil der Anträge auf Erweiterung des Musterverfahrens entschieden.
Das BayObLG hat insbesondere hinsichtlich des früheren Vorstandsvorsitzenden Dr. Braun Feststellungsziele zugelassen, welche die behauptete Unrichtigkeit der Konzernabschlüsse der Wirecard
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