Oberlandesgericht München

Kapitalanleger-Musterverfahren – und das nicht mehr entscheidungserhebliche Feststellungsziel

Der dem Musterverfahren zugrundeliegende Vorlagebeschluss wird hinsichtlich eines Feststellungsziels gegenstandslos, wenn die Entscheidungserheblichkeit dieses Feststellungsziels aufgrund der vorausgegangenen Prüfung im Musterverfahren entfallen ist.

Das ist im hier entschiedenen Fall für das Feststellungsziel, mit dem geltend gemacht wird, die Musterbeklagten hätten

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Oberlandesgericht München

Kapitalanleger-Musterverfahren – und die Feststellungsziele

Feststellungsziele sind so auszulegen, dass ein prozessual zulässiges Ergebnis erreicht wird.

Feststellungen zu einem Schadensersatzanspruch, der nicht an eine falsche, irreführende oder unterlassene öffentliche Kapitalmarktinformation als Mittel der schriftlichen Aufklärung anknüpft, wären im Kapitalanleger-Musterverfahren unstatthaft.

Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts

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Auspuff

Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Porsche SE

Der Bundesgerichtshof hat das Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Porsche SE vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zugelassen. Das beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängige Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG zur Verletzung von Publizitätspflichten im Zusammenhang des sogenannten Dieselskandals steht einem weiteren Kapitalanleger-Musterverfahren beim Oberlandesgericht Stuttgart

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Alles korrekt beim 2. Telekom-Börsengang?

Der Bundesgerichtshof hat jetzt über die Rechtsbeschwerden von Anlegern und die Anschlussrechtsbeschwerde der Deutschen Telekom AG gegen den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 03.07.2013 nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im Telekom-Verfahren zum „zweiten Börsengang“ entschieden und Prospektfehler der Deutschen

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