Bindung der Gesellschafter an ihren Bilanzbeschluss

Die Feststellung des Jahresabschlusses hat – nicht anders als bei der Personengesellschaft – auch bei der GmbH die Bedeutung einer Verbindlicherklärung der Bilanz jedenfalls im Verhältnis der Gesellschafter zur Gesellschaft und auch untereinander. Typischer Inhalt einer solchen korporativen Abrede ist auch der Ausschluss bekannter oder mindestens für möglich gehaltener Einwendungen

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