Der aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Veräußerungserlös stellt keine Vergütung für die gegenüber einer Tochtergesellschaft erbrachte nichtselbständige Tätigkeit dar, wenn die Beteiligung als eine eigenständige Erwerbsgrundlage zur Erzielung von Einkünften anzusehen ist. Die dem Unternehmensberater zugeflossenen Veräußerungserlöse sind in einem solchen Fall den Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß §
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