Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Pflicht des Oberlandesgerichts zu befassen, die Grenzen von Feststellungszielen einzuhalten.
Im konkreten Fall ging es um einen Musterentscheid des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg. Soweit das Oberlandesgericht einen Prospektfehler festgestellt hat, weil der Prospekt die
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