Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin keinen Anspruch auf Zugang zu einer Akte des sog. Karenzzeitgremiums.
Seit 2015 müssen Mitglieder der Bundesregierung anzeigen, wenn sie innerhalb der ersten 18 Monate nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung eine Beschäftigung
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