In zwei aktuellen Urteilen hat der Bundesfinanzhof Zweifelsfragen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen an Unternehmer in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union geklärt. Konkret ging es um die Frage der Umsatzsteuerfreiheit von „Karussellgeschäften“ sowie die Frage der Anerkennung von Versendungsbelegen trotz fehlender Unteschriften
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