Die Kassenärztliche Vereinigung darf die Vergütung von Corona-Tests während einer Abrechnungsprüfung vorläufig einstellen. Ausgangspunkt für den hier vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschiedenen Fall war das Eilverfahren eines Testzentrums, das gegenüber der KV Forderung von rd. 380.000 € geltend machte. Für Tests im Winter 2021/22 hatte das Unternehmen bereits rd. 220.000 €
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