Corona Selbsttest

Die vermutlich falschen Abrechnungen des Corona-Testzentrums

Die Kassenärztliche Vereinigung darf die Vergütung von Corona-Tests während einer Abrechnungsprüfung vorläufig einstellen. Ausgangspunkt für den hier vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschiedenen Fall war das Eilverfahren eines Testzentrums, das gegenüber der KV Forderung von rd. 380.000 € geltend machte. Für Tests im Winter 2021/22 hatte das Unternehmen bereits rd. 220.000 €

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Überhöhte Übergangsgelder für ehemalige Funktionäre einer Kassenärztlichen Vereinigung

Mit der Pflichtverletzung durch die Gewährung von Übergangsgeldern an Vorstandsmitglieder einer kassenärztlichen Vereinigung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof im Rahmen eines Untreuevorwurfs zu befassen: Dabei ist der Bundesgerichtshof zunächt von einer Vermögensbetreuungspflicht des Vorstandsmitglieds ausgegangen: Nach § 266 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer gegen eine ihm obliegende Vermögensbetreuungspflicht

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Untersuchung

Übergangsgelder für ehemalige Funktionäre einer Kassenärztlichen Vereinigung – und die Frage der Untreue

Der Vorwurf der Untreue gegen Verantwortliche der  Kassenärztlichen Vereinigung Berlin  muss, wie jetzt der Bundesgerichtshof entschieden hat, neu geprüft werden. Das Landgericht Berlin hat drei ehemalige hauptamtliche Vorstandsmitglieder der kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KVB) sowie deren ehemaligen Vorsitzenden der Vertreterversammlung vom Vorwurf der Untreue aus rechtlichen Gründen freigesprochen Nach den Feststellungen

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Behandlungsgespräch

Der Warnstreik der Vertragsärzte – und ihre Sanktionierung durch die Kassenärztliche Vereinigung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Vertragsarztes gegen die disziplinarrechtliche Sanktion eines „Warnstreiks“ durch die Kassenärztliche Vereinigung nicht zur Entscheidung angenommen: Der Arzt ist Facharzt für Allgemeinmedizin und als Vertragsarzt zugelassen. Am 10.10.2012 schloss er nach entsprechender Ankündigung gegenüber der für ihn zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zusammen mit fünf anderen

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Betrug in den Abrechnungen des Kassenarztes

Nach § 106a Abs. 1 und 2 SGB V prüfen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Abrechnungen der Vertragsärzte gehört in die Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen; Prüfung und Feststellung zielen darauf ab,

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Vergütung für Vertragsärzte – und die Neubestimmung des Behandlungsbedarfs

Die Neubestimmung des Behandlungsbedarfs ohne Anknüpfung an das Vorjahr führt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht zu einer höheren Vergütung für die Vertragsärtze (Kassenärtze). Die zur Vereinbarung der Gesamtvergütung berufenen Vertragspartner (Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen – KÄV) in den einzelnen KÄV-Bezirken dürfen für das Jahr 2013 die Grundlage für

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Die Außenvertretung der Kassenärztlichen Vereinigung

Die Vertragsabschlusskompetenz des Vorstandes einer KÄV/KZÄV darf weder bei Gesamt- noch bei Selektivverträgen mit Krankenkassen bzw Verbänden der Krankenkassen an eine Genehmigung der Vertreterversammlung gebunden werden. Das Gesetz weist ? in Abgrenzung zu den Befugnissen der Vertreterversammlung ? die Außenvertretung der KÄV/KZÄV dem Vorstand als originäre Kompetenz zu. In dieses

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Der MKG-Chirurg als Belegarzt

Nach der derzeitigen Rechtslage können Vertragszahnärzte (Fachzahnärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie) keine belegärztliche Tätigkeit in der Weise ausüben, dass sie bestimmte im Rahmen der stationären vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten anfallende chirurgische Leistungen gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZÄV) abrechnen. Das Bundessozialgericht lässt dabei offen, ob sich die Begrenzung der belegärztlichen

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Laptop

Die Erweiterten Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

In Hessen haben Vertragsärztinnen und Vertragsärzte – neben Ansprüchen gegenüber dem Versorgungswerk der Landesärztekammer – auch Versorgungsansprüche gemäß der sogenannten Erweiterten Honorarverteilung (EHV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV). Nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen der KV wird ein bestimmter Anteil der von den Krankenkassen zur Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen bezahlten Honorare nicht

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Anwendungsbeobachtungen für Arzneimittel

Die kassenärztliche Bundesvereinigung muss der Organisation Transparency International nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin teilweise Auskunft über die sog. Anwendungsbeobachtungen von Arzneimitteln erteilen. Anwendungsbeobachtungen dienen der Gewinnung von Erkenntnissen über bereits zugelassene oder registrierte Arzneimittel. Pharmaunternehmen müssen diese u.a. gegenüber der Kassenärztlichen Bundesvereinigung anzeigen. Nach dem Arzneimittelgesetz sind Ort, Zeit,

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Die verzögerte Vertragsarztzulassung

Einem approbierter Arzt steht bei verzögerter bzw. zu Unrecht abgelehnter Kassenzulassung ein Schadensersatzanspruch wegen des entgangenen Gewinns gegen die Kassenärztliche Vereinigung zu. Die für das Abstimmungsverhalten der von ihr bestellten Mitglieder der Zulassungsgremien (Zulassungsausschuss, Berufungsausschuss) in Haftung genommene Kassenäzrtliche Vereinigung trifft mit Rücksicht darauf, dass nach § 41 Abs. 3

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Die Klage gegen einen Arzneimittelregress

Die Klage eines Vertragsarztes gegen einen Arzneimittelregress der kassenärztlichen Vereinigung hat nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aufschiebende Wirkung. In dem entschiedenen Fall setzte der Beschwerdeausschuss bei der kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz setzte durch Bescheid gegenüber der Antragstellerin, einer Vertragsärztin, aufgrund einer statistischen Vergleichsprüfung nach Durchschnittswerten einen Arzneimittelregress fest. Die Antragstellerin

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Auskunftsrecht gegen die kassenärztliche Vereinigung

Gesetzlich Krankenversicherte können von der für sie zuständigen kassenärztlichen Vereinigung Auskunft über dort gespeicherte personenbezogene Sozialdaten verlangen, wenn der kassenärztlichen Vereinigung dadurch kein unverhältnismäßiger Aufwand entsteht. Das entschied jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen in dem Fall eines gesetzlich krankenversicherten Mannes aus Brühl. Der Mann hatte die für ihn zuständige

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