Die katholische Kirche im Grundbuchrecht

Im Rahmen der Verwaltung eines Bistums wird der Ortsbischof durch den Generalvikar vertreten. Die dem Generalvikar hierzu zur Verfügung stehende kirchliche Behörde wird als Bischöfliches Ordinariat oder Generalvikariat bezeichnet. Zum Nachweis einer im Namen der Diözese abgegebenen Eintragungsbewilligung oder einer

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Bestechlichkeit im katholischen Krankenhaus

Die Mitarbeitervertretungsordnung der katholischen Kirche stellt im Wesentlichen die gleichen Anforderungen an die Anhörung der Mitarbeitervertretung wie das Betriebsverfassungsgesetz im Hinblick auf die Anhörung des Betriebsrates. Dies umfasst auch die Anforderungen an die Information der Mitarbeitervertretung durch den Arbeitgeber im

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