Trennt sich ein Paar, gehören die einem der Partner geschenkten Katzen auch dann dem Beschenkten, wenn beide Personen im Impfpass aufgeführt sind und der andere Partner sich in der gemeinsam genutzten Wohnung auch um die Tiere gekümmert hat. Die überwiegende Kostenübernahme des anderen Partners für die Katzen begründen keine Rechte
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