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Das verfristete Grundstückskaufangebot

Die Erklärung in einem notariellen Grundstückskaufangebot, dass das Angebot über die Bindungsfrist hinaus widerruflich fortbesteht, ist zumindest dann unwirksam, wenn es sich bei dem beurkundeten Angebot um Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers handelt.

Der Kaufvertrag ist mit der Beurkundung der Annahmeerklärung

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