Messenger-Apps

Vertragsangebot per WhatsApp

WhatsApp-Nachrichten sind rechtlich wie E-Mails zu behandeln: Ein per Messenger übermitteltes Vertragsangebot gilt als Antrag unter Abwesenden und kann nur innerhalb der für solche Erklärungen geltenden Annahmefrist wirksam angenommen werden. Eine erst 31 Tage später erklärte Annahme eines solchen Angebots

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Das verfristete Grundstückskaufangebot

Die Erklärung in einem notariellen Grundstückskaufangebot, dass das Angebot über die Bindungsfrist hinaus widerruflich fortbesteht, ist zumindest dann unwirksam, wenn es sich bei dem beurkundeten Angebot um Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers handelt.

Der Kaufvertrag ist mit der Beurkundung der Annahmeerklärung

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