Kann nachgewiesen werden, dass es sich bei hochwertigen Weinflaschen um Fälschungen handelt, hat der Händler diese zurückzunehmen.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln zurückgewiesen, mit
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