Beim Verbrauchsgüterkauf wird bei Vertragswidrigkeiten, die binnen sechs Monaten nach der Lieferung einer Ware offenbar werden, nach der EU-Verbrauchsgüterrichtlinie vermutet, dass sie bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden.
Dies betonte jetzt der Gerichtshof der Europäischen Union für einen Gebrauchtwagenkauf. Dem
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