Der Vermieter ist berechtigt, sich nach Beendigung des Mietverhältnisses aus einer gewährten Barkaution durch Aufrechnung mit streitigen aus dem Mietverhältnis stammenden Forderungen zu befriedigen. Der Bundesgerichtshof hat bereits im letzten Jahr die zuvor höchstrichterlich noch nicht entschiedene Frage, ob der Vermieter berechtigt sei, sich nach Beendigung des Mietverhältnisses aus einer
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