Einbruch – in den Keller

Die Vorschrift des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt das Einbrechen, Einsteigen oder Eindringen in eine Wohnung voraus.

voraus. Bricht der Täter in Kellerräume ein, ist der Tatbestand nur erfüllt, wenn diese Räume durch eine unmittelbare Verbindung zum

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Die Sanierung eines feuchten Kelleranbaus

Der mit der Sanierung eines feuchten Kelleranbaus beauftragte Unternehmer schuldet als funktionalen Erfolg die Herstellung eines trockenen Kellers. Das gilt auch dann, wenn die Feuchtigkeit nicht auf die zunächst angenommenen Ursachen zurückzuführen ist. Der mit Sanierung beauftragte Unternehmer darf davon

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