Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Polizeivollzugsbediensteten nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen behördliche und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen wendet, mit denen ihr Begehren abgelehnt wurde, kein Namensschild an ihrer Dienstkleidung tragen zu müssen. Die Regelung des Brandenburgischen Polizeirechts Mit dem Siebenten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes vom 09.06.2011 wurde
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