Verwendet ein Kraftfahrzeughändler ein rotes Dauerkennzeichen zu nicht gestatteten Zwecken und sind die Aufzeichnungen im Fahrtennachweisheft unvollständig, ist er unzuverlässig. Ihm kann das rote Dauerkennzeichen entzogen werden.
So hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall eines Kraftfahrzeughändlers entschieden,
Artikel lesen


