Gutgläubiger Gebrauchtwagenkauf

Beruft sich der Erwerber eines gebrauchten Kraftfahrzeugs auf den gutgläubigen Erwerb von einem Nichtberechtigten, muss der bisherige Eigentümer beweisen, dass der Erwerber sich die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: den Kraftfahrzeugbrief) nicht hat vorlegen lassen.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen

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Bundesverwaltungsgericht

Gewährleistungsfristen im Gebrauchtwagenhandel

Die gesetzliche Verjährungsfrist kann durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zentralverbandes des Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) nicht wirksam verkürzt werden.

In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall erwarb die Käuferin beim beklagten Autohändler einen gebrauchten Pkw, an dem aufgrund von Produktionsfehlern Korrosionsschäden auftraten.

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