Nach der Rechtsprechung stellen das in der Anbringung eines für ein anderes Fahrzeug ausgegebenen amtlichen Kennzeichens liegende Herstellen einer unechten Urkunde gemäß § 267 Abs. 1 1. Fall StGB und das in der sich anschließenden – auch mehrfachen – Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr zu sehende Gebrauchmachen von einer
Lesen