Bekleidungsgeschäft

Wenn das Sachverständigengutachten teurer ist als die Fahrzeugreparatur

Auch wenn die Kosten für ein Sachverständigengutachten grundsätzlich erstattungsfähig sind, dürfen diese Gutschten nicht routinemäßig und ohne wirklich notwendig zu sein eingeholt werden. Bagatellschäden sind nicht erstattungsfähig. So hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall entschieden und einen Unfallschaden in Höhe von 840,00 Euro Reparaturkosten als Bagatellschaden engesehen.

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Bundesverwaltungsgericht

Unfallreparatur nur in der nächsterreichbaren Werkstatt?

Der Schadensersatzanspruch gegen den Unfallverursacher (und seine Kfz-Haftpflichtversicherung) ist zur Höhe gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB dadurch begrenzt, dass der Geschädigte nur den zur Herstellung, d.h. vorliegend zur Reparatur des beschädigten Pkw „erforderlichen“ Geldbetrag verlangen kann. Darunter fallen (nur) die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch

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Landgericht Leipzig

Repaturkosten > Wiederbeschaffungswert

Mit den Voraussetzungen für den Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert hat sich in einem aktuellen Fall erneut der Bundesgerichtshof beschäftigt: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Ersatz des Reparaturaufwands bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht

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Oberlandesgericht München

Markenwerbung an der freien Autowerkstatt

Ein Automobilhersteller kann es einer markenunabhängigen Reparaturwerkstatt aufgrund seines Markenrechts untersagen, mit der Bildmarke des Herstellers für die angebotenen Reparatur- und Wartungsarbeiten zu werben. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem von VW angestrengtem Rechtsstreit gegen eine ATU, eine markenunabhängige Werkstatt-Kette: Die Klägerin, die Volkswagen AG, ist Inhaberin der für

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Konferenzraum

Versicherungszahlung trotz mangelhafter Reparatur

Macht eine Versicherungsklausel Versicherungsleistungen von einer „vollständig ausgeführten“ Reparatur des Fahrzeugs abhängig, ist diese Voraussetzung erfüllt, sofern alle Arbeiten durchgeführt sind, die technisch erforderlich sind, um die Unfallschäden zu beseitigen, das Fahrzeug also fahrtüchtig und unfallsicher ist und eine weitere Reparatur aus technischer Sicht nicht erforderlich ist. Dass die Reparatur

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Wirtschaftlicher Totalschaden und die Weiterveräußerung nach Eigenreparatur

Ein Unfallgeschädigter kann (fiktiv) die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der Regel nur abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzt und es zu diesem Zweck – falls erforderlich – verkehrssicher (teil-)reparieren lässt. Vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist kann der Geschädigte, der sein Fahrzeug tatsächlich

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Reparaturkosten und der wirtschaftliche Totalschaden

Die Reparaturkosten eines unfallgeschädigten PKW werden auch bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Totalschadens im Zeitpunkt der Rechtsgutverletzung fällig, die sich daran anschließende sechsmonatige Weiterbenutzung des Fahrzeugs hat darauf keinen Einfluss. Die sechsmonatige Weiterbenutzung ist lediglich ein Indiz zugunsten des Geschädigten beim Nachweis seines Integritätsinteresses. Während des Zeitraums der Weiterbenutzung besteht zugunsten

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Doch kein wirtschaftlicher Totalschaden

Der Geschädigte kann Ersatz der angefallenen Reparaturkosten verlangen, wenn es ihm entgegen der Einschätzung des vorgerichtlichen Sachverständigen gelungen ist, eine fachgerechte und den Vorgaben des Sachverständigen entsprechende Reparatur durchzuführen, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Zwar ist die Instandsetzung eines beschädigten Fahrzeugs in aller Regel wirtschaftlich unvernünftig, wenn die (voraussichtlichen)

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Archiv

Wieder einmal: Der Unfallwagen und die Markenwerkstatt

Der Geschädigte leistet dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen

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Fachwerkstatt oder freie Werkstatt für den Unfallwagen?

Der Schädiger darf den Geschädigten im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere und vom Qualitätsstandard gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen „freien Fachwerkstatt“ verweisen, wenn der Geschädigte keine Umstände aufzeigt, die ihm eine

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Bundesverwaltungsgericht

Teilreparatur bei wirtschaftlichem Totalschaden

In den Fällen, in denen der Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Kraftfahrzeugs liegt, können Reparaturkosten nur bei konkreter Schadensabrechnung ersetzt verlangt werden. Der Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs kann dabei nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in

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Fiktive Schadensabrechnung und die freie Kfz-Werkstatt

Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit der Frage der erstattungsfähigen Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem Verkehrsunfall zu beschäftigen Der Kläger des jetzt vom Bundesgerichtshof zu beurteilenden Rechtsstreits macht gegen den Beklagten restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend. Dabei wurde das Fahrzeug des Klägers, ein zum Unfallzeitpunkt

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Bundesverwaltungsgericht

„Versicherung Gutachten erstellen, Schaden beheben“

Erteilt ein Kunde seiner Autowerkstatt einen Auftrag mit dem Inhalt „Versicherung Gutachten erstellen, Schaden beheben“,. so ist dieser Auftrag jedenfalls nach Ansicht des Amtsgerichts München so zu verstehen, dass die Werkstatt berechtigt ist, das Auto zu reparieren, falls das Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht vorliegt.

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