Oberlandesgericht München

Markenwerbung an der freien Autowerkstatt

Ein Automobilhersteller kann es einer markenunabhängigen Reparaturwerkstatt aufgrund seines Markenrechts untersagen, mit der Bildmarke des Herstellers für die angebotenen Reparatur- und Wartungsarbeiten zu werben. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem von VW angestrengtem Rechtsstreit gegen eine ATU, eine markenunabhängige

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Doch kein wirtschaftlicher Totalschaden

Der Geschädigte kann Ersatz der angefallenen Reparaturkosten verlangen, wenn es ihm entgegen der Einschätzung des vorgerichtlichen Sachverständigen gelungen ist, eine fachgerechte und den Vorgaben des Sachverständigen entsprechende Reparatur durchzuführen, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt.

Zwar ist die Instandsetzung eines

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