Weist eine Werkstatt nach einer Reparatur nicht darauf hin, dass weiterer Reparaturbedarf besteht, haftet die Werkstatt bei einem Motorschaden. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall entschieden und dem klagenden Kunden recht gegeben. Die Werkstatt in Duisburg hatte das Fahrzeug, einen SUV, repariert und dabei umfangreiche Arbeiten
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