Die Anlageberatungstochter der Sparkasse

Ein selbständiges Unternehmen der „Finanzgruppe“ einer Sparkasse, das als 100%ige Tochtergesellschaft (GmbH) der Sparkasse hauptsächlich auf dem Gebiet der Anlageberatung tätig ist, ist hinsichtlich der Verpflichtung, seine Kunden ungefragt über die von ihm bei der empfohlenen Anlage erwarteten Provisionen aufzuklären,

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Die Schrottimmobilien und die Bausparkasse

Der Bundesgerichtshof hatte jetzt erneut über Schadensersatzansprüche von Verbrauchern im Zusammenhang mit sogenannten „Schrottimmobilien“ zu entscheiden und dabei seine Rechtsprechung zur arglistigen Täuschung mittels sogenannter Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträge fortgesetzt. Bei den elf gestern vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen handelt es sich

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Innenprovisionen und Kickback-Zahlungen

Bei der Frage der Aufklärungspflicht eines Anlageberaters über die ihm in Folge der Vermittlung zustehenden Vergütungen ist zwischen normalen Vertriebsprovisionen (Innenprovisionen) und Rückvergütungen zu unterscheiden. Nur letztere sind auch unterhalb der vom Bundesgerichtshof festgesetzten Schwelle (Innenprovision mehr als 15% der

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