Der Anspruch auf einen Kindergartenplatz umfasst in Rheinland-Pfalz grundsätzlich eine durchgängige siebenstündige Betreuung. Im Einzelfall kann jedoch auch eine Betreuung mit Unterbrechung über Mittag ausreichen, wenn die familiäre Situation einen vom gesetzlichen Regelfall abweichenden Betreuungsbedarf rechtfertigt.
Sieben Stunden tägliche Betreuung
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