London UK

Das EU-Kindergeldrecht – und der Brexit

Das europäische Koordinierungsrecht für Familienleistungen gilt in Kindergeldfällen mit Bezug zum Vereinigten Königreich nach Ablauf des Brexit-Übergangszeitraums nur noch in eng begrenzten Fallgruppen fort. Ob weiterhin EU-Koordinierungsrecht oder das frühere Koordinierungsrecht Anwendung findet, hängt maßgeblich von der grenzüberschreitenden Situation der

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die versehentlich weggelegte Verfahrensakte – und die Entschädigung wegen überlanger Dauer einer Kindergeld-Klage

Die Frage, ob für die Beurteilung der Angemessenheit der Dauer einer auf die Gewährung von Kindergeld gerichteten Klage die für gewöhnliche finanzgerichtliche Klageverfahren entwickelte Zwei-Jahres-Regelvermutung gilt oder aber der vom Bundessozialgericht für Klagen auf existenzsichernde Leistungen zugrunde gelegte Zwölf-Monats-Zeitraum, ist

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