Bundesfinanzhof (BFH)

Die versehentlich weggelegte Verfahrensakte – und die Entschädigung wegen überlanger Dauer einer Kindergeld-Klage

Die Frage, ob für die Beurteilung der Angemessenheit der Dauer einer auf die Gewährung von Kindergeld gerichteten Klage die für gewöhnliche finanzgerichtliche Klageverfahren entwickelte Zwei-Jahres-Regelvermutung gilt oder aber der vom Bundessozialgericht für Klagen auf existenzsichernde Leistungen zugrunde gelegte Zwölf-Monats-Zeitraum, ist

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Agentur für Arbeit

Kindergeld – und die Zuständigkeit der Familienkassen für das Erhebungsverfahren

Die örtlich zuständigen Familienkassen sind in Kindergeldsachen nach dem Grundsatz der Gesamtzuständigkeit auch für das Erhebungsverfahren zuständig; die Konzentration der Aufgaben des Erhebungsverfahrens (hier: Stundung einer Kindergeldrückforderung) beim Inkasso-Service Recklinghausen und der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord war rechtswidrig.

Dies entschied jetzt

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