Agentur für Arbeit

Zuständigkeit von Familienkassen für das Erhebungsverfahren – und der Inkasso-Service der Arbeitsagentur Recklinghausen

Die örtlich zuständigen Familienkassen sind in Kindergeldsachen nach dem Grundsatz der Gesamtzuständigkeit auch für das Erhebungsverfahren zuständig; die Konzentration der Aufgaben des Erhebungsverfahrens (z.B. Erlass und Stundung von Kindergeldrückforderungen) beim Inkasso-Service Recklinghausen und der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord war rechtswidrig.

Ansprüche

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Hörsaal

Kindergeld während des Studiums

Kinder, die das 18. aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, können während eines Hochschulstudiums kindergeldrechtlich berücksichtigt werden. Ein solches Hochschulstudium beginnt mit der erstmaligen Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen. Beendet ist das Hochschulstudium grundsätzlich dann, wenn das Kind die letzte

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Agentur für Arbeit

Einsicht in die Kindergeldakte

Die Akteneinsicht in Kindergeldsachen nach dem EStG richtet sich nach der Abgabenordnung; insoweit besteht ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung.

Bei der Abwägung der Interessen des Einsichtssuchenden und der Familienkasse ist zu berücksichtigen,

  • dass der Verwaltungsaufwand regelmäßig geringer ist als
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