Ein Kreis bzw. eine kreisfreie Stadt muss den Eltern trotz fehlender Kapazitäten einen Kita- oder Tagespflegeplatz für ihr Kind nachweisen. So hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster in einer Eilentscheidung der Stadt Münster im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, einem unter dreijährigen Kind ab dem 1. August 2023 einen Betreuungsplatz zur
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