Einem örtlichen Träger kommt bei der Ausgestaltung der Kindertagespflege zwar ein gewisser Gestaltungsspielraum zu, dieser ist jedoch begrenzt durch die gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches und die Berufsfreiheit.
So hat aktuell der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass Teile der Satzung über die
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