Ist für noch nicht eingeschulte entwicklungsbeeinträchtigte Kinder aus eingliederungsfachlichen Gründen ein Wechsel der Kindertagesstätte nicht zumutbar, sind die für die Kinder in einer Kita ihrer jetzigen Wohnsitzgemeinde vorgehaltenen Plätze in einer Integrationsgruppe nicht bedarfsgerecht. Die Regelung in der Benutzungssatzung der Gemeinde mit der die Vergabe von Integrationsplätzen in der Kindertagesstätte
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