Das Kindeswohl im Vollstreckungsverfahren

Das Kindeswohl ist in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen, sogar noch im Vollstreckungsverfahren nach einem stattgebenden Rückführungsbeschluss. Von der Anordnung einer Vollzugsmaßnahme ist abzusehen, wenn sie mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren ist. Das Beschleunigungsgebot ist auch bei der Vollziehung einer Rückführungsanordnung besonders zu beachten. Die Vollziehung der Rückgabeverpflichtung

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Die zwangsweise nach Deutschland verbrachten Kinder

Nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ) müssen widerrechtlich nach Deutschland verbrachte Kinder in die Slowakei zurückgeführt werden. Dass die Kinder erklärt haben, sie wollen in Deutschland bei ihrer Mutter bleiben und nicht mit ihrem Vater in der Slowakei zusammenleben, ist durch eine Drucksituation

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Die Rückführung eines Kindes

Wird ein Kind unter Verletzung des Sorgerechts eines Elternteils widerrechtlich in einem anderen Staat zurückgehalten, so wird die Rückführung des Kindes angeordnet. So hat jetzt das Oberlandesgericht Celle in einem Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) einer deutsch-amerikanischen Mutter entschieden, die ihre achtjährige Tochter von dem in den USA lebenden

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Haager Übereinkommen über Kindesentführungen

Eine Auslegung des Art. 12 Abs. 1 des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen (HKÜ), derzufolge eine Verpflichtung zur persönlichen Rückführung des Kindes durch diejenige Person, die ein Kind widerrechtlich in einen Vertragsstaat gebracht oder dort zurückgehalten hat, angeordnet werden kann, verstößt nicht gegen die allgemeine Handlungsfreiheit der Beschwerdeführerin

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Widerstreitende Sorgerechtsentscheidungen in der EU

Das Gericht des EU-Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich ein Kind befindet, kann nach einem aktuellen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht das Sorgerecht für dieses Kind vorläufig einem Elternteil zusprechen, wenn ein Gericht eines anderen EU-Mitgliedstaats, das in der Hauptsache zuständig ist, das Sorgerecht bereits auf den anderen Elternteil

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