Das Ausziehen eines Kindes

Das Ausziehen eines Kindes stellt sich regelmäßig nicht als sexuelle Handlung „an“ dessen Körper dar, wenn nicht das Entblößen seinerseits mit einer sexuellen Handlung am Körper verbunden ist.

Denn das bloße Entfernen der Kleidung führt nicht zu dem körperlichen Kontakt,

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Verurteilung im Ausschlussverfahren

Eine Verurteilung ist in einem Ausschlussverfahren möglich, wenn kein Beweisanzeichen vorliegt, das unmittelbar auf die Tatbegehung und den Täter schließen lässt.

Dieses methodische Vorgehen bildet allerdings nur dann eine tragfähige Grundlage für die Verurteilung eines Angeklagten, wenn alle relevanten Alternativen

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Kinderprostitution

Sexuelle Handlungen werden im Sinne von § 182 Abs. 2 StGB gegen Entgelt (§ 11 Abs. 1 Nr. 9 StGB) vorgenommen, wenn Täter und Opfer spätestens während des sexuellen Kontakts darüber einig sind, dass der Minderjährige durch die Entgeltvereinbarung zu

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Stärkere Rechte für Missbrauchsopfer

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie die Rechte von Opfern sexueller Gewalt stärken will. Der Gesetzentwurf sieht vor, Missbrauchsopfern mehrfache Vernehmungen zu ersparen. Auch die Verjährungsfristen für den Anspruch auf Schadensersatz ändern sich. Die neuen Regelungen sollen

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Kindesmissbrauch durch Beamte

Der außerdienstliche sexuelle Missbrauch eines Kindes (§§ 174, 176 StGB) durch einen Beamten ist ein besonders schweres Dienstvergehen, das in der Regel die disziplinare Höchstmaßnahme, also die Entfernung aus dem Dienst bzw. die Aberkennung des Ruhegehalts, rechtfertigt. Dies entschied gestern

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