Auskunftsanspruch des Scheinvaters

Es besteht eine Auskunftspflicht der Mutter gegenüber dem Scheinvater, diesem nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses mitzuteilen, welche Person ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat.

Zu diesem Urteil ist der Bundesgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall gelangt.

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