Teddybär

Rückführung zur Pflegemutter

Ein Kind hat nach Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG einen Anspruch auf Schutz des Staates, wenn die Eltern der ihnen zuvörderst obliegenden Pflege- und Erziehungsverantwortung nicht gerecht werden oder wenn sie ihrem Kind den erforderlichen Schutz

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Sorgerechtsentzug – bei bereits beeinträchtigtem Kindeswohl

Eine räumliche Trennung der Kinder von den Eltern gegen deren Willen stellt den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht dar, der nur unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen oder aufrechterhalten werden darf.  6 Abs. 3 GG erlaubt diesen Eingriff lediglich unter der strengen Voraussetzung, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß

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Scheidung

Umgangskontakte – und die aus Kindeswohlgründen unterbliebene Vollstreckung

Nach den fachrechtlichen Vorgaben findet im Vollstreckungsverfahren eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der zu vollstreckenden Entscheidung und mithin eine (erneute) Kindeswohlprüfung grundsätzlich nicht statt. Dieser Grundsatz kennt aber fachrechtlich Ausnahmen. Eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der zu vollstreckenden Entscheidung erfolgt in Ausnahmefällen, beispielsweise, wenn der titulierte Umgang offenkundig mit einer Gefährdung des

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Sandkasten

Der Streit ums Umgangsrecht – und der dem Kind bislang unbekannte Vater

Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen. Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des

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Corona-Maske im Klassenzimmer

Der willkürliche Verweisungsbeschluss – oder: lass mal die Familiengerichte machen…

Bei einem rechtswegübergreifenden negativen Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist für die Bestimmung des zuständigen Gerichts in analoger Anwendung des § 53 Abs. 1 Nr. 5 VwGO derjenige oberste Gerichtshof des Bundes zuständig, der einem der beteiligten Gerichte übergeordnet ist und zuerst angegangen wird. Auch ein unanfechtbarer,

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Kinder

Rückführung eines Fünfjährigen aus einer Jugendhilfeeinrichtung in den Haushalt seiner Pflegemutter

Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt der Eilantrag eines Amtsvormunds gegen die Rückführung eines Fünfjährigen aus einer Jugendhilfeeinrichtung in den Haushalt seiner Pflegemutter erfolgreich: Das Ausgangsverfahren Der im Jahr 2014 geborene und durch das Jugendamt als Amtsvormund vertretene Kind wurde wenige Tage nach seiner Geburt in den Haushalt der Eheleute D.

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Zigarette

Das Kiffen des Vaters – und das Sorgerecht

Hat der Kindesvater durch die Spuren der Betäubungsmittel im Körper der Kinder diese gefährdet als auch eine latente Gefährdung der Kinder durch deren Anwesenheit bei Drogengeschäften in Kauf genommen, kann sowohl der Sorgerechtsentzug als auch der Ausschluss des unbegleiteten Umgangs erforderlich sei, um die Gefahren abzuwenden. So hat das Amtsgericht

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Familie

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil – und seine Abänderung auf Wunsch des Kindes

Die Abänderung einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil ist trotz eines auf den Wechsel in den Haushalt des anderen Elternteils gerichteten Kindeswillens nicht gerechtfertigt, wenn der Kindeswille nicht autonom gebildet ist und sonstige Belange des Kindeswohls entgegenstehen. Gemäß § 1696 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine Entscheidung zum

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Verfahrensbeistand statt Kindesanwalt im Umgangsverfahren

Im Kindschaftsverfahren erfordert das Kindeswohl eine eigenständige Beauftragung eines Rechtsanwalts für das Kind nicht, wenn vom Familiengericht bereits ein Verfahrensbeistand bestellt worden ist und dieser aufgrund der ihm zustehenden Befugnisse in der Lage ist, die Rechte und Interessen des Kindes geltend zu machen. Der Antrag eines Elternteils, ihm bei bestehender

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Elterliche Konflikte – und der Entzug des Umgangsbestimmungsrechts

Das Umgangsbestimmungsrecht ist selbstständiger Teil der Personensorge, der im Fall der Kindeswohlgefährdung gesondert entzogen werden kann. Bei einem Konflikt unter den Eltern sind eine gerichtliche Umgangsregelung und die Bestimmung eines Umgangspflegers als mildere Mittel stets vorrangig. Ob die Befugnis zur Umgangsbestimmung Bestandteil der elterlichen Sorge ist und ob dieser gegenüber

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Ausweisung – und die Berücksichtigung des Kindeswohls

Bei der im Rahmen der Ermessensentscheidung zu prüfenden Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung bedarf es einer einzelfallbezogenen Würdigung und Abwägung des für die Ausweisung sprechenden öffentlichen Belange und der gegenläufigen Interessen des Ausländers unter Beachtung der insbesondere vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK entwickelten Kriterien. Zwar genießt das Familienleben

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Abänderung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung

Eine in Deutschland grundsätzlich anerkennungsfähige Sorgerechtsentscheidung eines ausländischen Gerichts kann durch ein deutsches Familiengericht abgeändert werden, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist. So das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall einer aus Rumänien stammenden Mutter, der vom Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer teilweise das Sorgerecht

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Einbenennung des Kindes ohne Einwilligung des Vaters

Besteht zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil kein Namensband, welches durch die Einbenennung zerschnitten werden könnte, so kommt eine Einbenennung gegen den Willen des anderen Elternteils dennoch grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn – über den üblichen Willen des Kindes, zum Elternteil namentlich dazugehören zu wollen, hinaus – berechtigte

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Kindeswohlgefährdung – und die Sachverständigenvergütung

Der im Rahmen eines Verfahrens zur Prüfung erforderlicher Maßnahmen gemäß § 1666 BGB ausdrücklich auch zu den Voraussetzungen für eine Rückführung mehrerer vorübergehend in unterschiedlichen Einrichtungen untergebrachter Kinder in die Herkunftsfamilie befragte Sachverständige kann die erforderliche Abklärung mit den maßgeblichen Personen (Verantwortliche des Jugendhilfeträgers, Pflegekinderdienst, Bereitschaftspflegemütter, Mitarbeiter der Sozialpädagogische Familienhilfe,

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Das Kindeswohl im Vollstreckungsverfahren

Das Kindeswohl ist in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen, sogar noch im Vollstreckungsverfahren nach einem stattgebenden Rückführungsbeschluss. Von der Anordnung einer Vollzugsmaßnahme ist abzusehen, wenn sie mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren ist. Das Beschleunigungsgebot ist auch bei der Vollziehung einer Rückführungsanordnung besonders zu beachten. Die Vollziehung der Rückgabeverpflichtung

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Das Auskunftsverlangen des Samenspenders

Einem Samenspender gegenüber ist die Kindesmutter verpflichtet, auf sein Verlangen hin Auskunft über das Kind zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Auskunft besteht und diese dem Kindeswohl nicht widerspricht. So das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall eines Vaters, der zur gerichtlichen Durchsetzung seines Auskunftsverlangens Verfahrenskostenhilfe beantragt

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Gefährdung des Kindeswohls – und das mildeste Mittel zu seiner Beseitigung

Zur Beseitigung einer Gefährdung des Kindeswohls (hier: Umgangsvereitelung und massive Beeinflussung des Kindes durch die allein sorgeberechtigte Mutter gegen den Vater) darf nur das mildeste Mittel gewählt werden. Vor Entziehung des – gesamten – Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Umgangsvereitelung ist eine Umgangspflegschaft einzurichten. Davon kann nur bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit abgesehen werden. Auch

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Umgangsrecht mit dem Kind der Lebenspartnerin

Ein Umgangsrecht mit dem Kind steht der Lebenspartnerin, die nicht die Mutter des in der Lebenspartnerschaft geborenen Kindes ist, nicht unter den Voraussetzungen von § 1684 BGB als Eltern, sondern nach § 1685 BGB zu. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte im vorliegenden Verfahren über das Umgangsrecht einer Lebenspartnerin mit dem Kind

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Verfahrensbeistand und Kindesanhörung

Das Familiengericht hat dem für das Kind bestellten Verfahrenspfleger (nunmehr: Verfahrensbeistand) regelmäßig die Möglichkeit zu geben, an der Kindesanhörung teilzunehmen, damit dieser seine Aufgabe, die Kindesinteressen zu vertreten, sinnvoll erfüllen kann. Anders kann nur verfahren werden, wenn konkrete Gründe dafür sprechen, dass die Sachaufklärung durch die Teilnahme des Verfahrenspflegers beeinträchtigt

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Auswandern mit Kind

Beabsichtigt bei gemeinsamer elterlicher Sorge der das Kind betreuende Elternteil, mit dem Kind in ein entferntes Land (hier: Mexiko) auszuwandern, so ist Maßstab der Entscheidung über die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts vornehmlich das Kindeswohl. Für die Entscheidung sind zudem die beiderseitigen Elternrechte einzubeziehen. Die allgemeine Handlungsfreiheit des auswanderungswilligen Elternteils schließt es

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