Vor dem Bundesverfassungsgericht ist der Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen die Vorschiften der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ohne Erfolg geblieben: Beschwerdeführerin des hier entschiedenen Falls ist die Geschäftsführerin eines Filmtheaterbetriebes in Bayern. Sie betreibt dort ein Kino mit sieben Sälen sowie ein Restaurant und vermietete während der Covid-19-Pandemie einzelne Kinosäle
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