Getränke

Kiosk oder Einzelhandelsgeschäft

Wenn ein Einzelhandelsgeschäft nur die entsprechenden für den Sonntagsverkauf zugelassenen Waren anbietet und die übrigen Räumlichkeiten mit den nicht für den Sonntagsverkauf zugelassenen Waren provisorisch abtrennt, unterliegt das Ladengeschäft immer noch dem Sonntagsverkaufsverbot, denn es wird nicht zu einem „Kiosk“.

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

2 Bahnhofskioske – 1 Gewerbebetrieb

Zwei Kioske, die auf S-Bahnhöfen betrieben werden, die an derselben S-Bahnlinie unmittelbar hintereinander liegen, bilden einen einheitlichen Gewerbebetrieb, wenn in finanzieller, organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht keine vollständige Trennung besteht. Werden Arbeitnehmer in beiden Kiosken eingesetzt und Waren einheitlich beschafft, liegt

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