Das Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen auch unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens ist eine notwendige Schutzmaßnahme. So hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrages entschieden und den Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung des Verbots von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen nach
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