Corona – und die Glaubensausübung in Kirche, Synagoge und Moschee

Das Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen auch unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens ist eine notwendige Schutzmaßnahme. So hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrages entschieden und den Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung des Verbots von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen nach

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Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Der dritte Weg

Verfügt eine Religionsgesellschaft über ein am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichtetes Arbeitsrechtsregelungsverfahren, bei dem die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite in einer paritätisch besetzten Kommission die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gemeinsam aushandeln und einen Konflikt durch den neutralen Vorsitzenden einer Schlichtungskommission lösen (sog. Dritter Weg), dürfen Gewerkschaften nicht zu einem Streik aufrufen. Das

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Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Der zweite Weg

Entscheidet sich eine Kirche, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ihrer diakonischen Einrichtungen nur dann durch Tarifverträge auszugestalten, wenn eine Gewerkschaft zuvor eine absolute Friedenspflicht vereinbart und einem Schlichtungsabkommen zustimmt, sind Streikmaßnahmen zur Durchsetzung von Tarifforderungen unzulässig. In einem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Rechtsstreit klagte ein von der vormaligen Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Kirchenaustritt

Staatskirchenrechtlich ist ein isolierter Austritt aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht möglich. Das hat heute das Bundesverwaltungsgericht klar gestellt. Wer aufgrund staatlicher Vorschriften aus einer Religionsgemeinschaft mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts austreten will, kann seine Erklärung nicht auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts unter

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Autobahn statt Kapelle

Eine Kapelle ist kein im Außenbereich privilegiert zulässiges, der Landwirtschaft dienendes Bauvorhaben. Es zählt vielmehr zu den im Gesetz so bezeichneten „sonstigen“ Vorhaben im unbebauten Außenbereich und ist dort nur genehmigungsfähig, wenn es keine öffentlichen Belange beeinträchtigt. Mit dieser Begründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall, in

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Die nicht-kirchliche Nutzung eines Pfarrsaals

Wurde ein Pfarrsaal in der Baugenehmigung als „Saal“ genehmigt, haben Anwohner später keinen Anspruch auf Unterbindung einer nicht-kirchlichen, kommerziellen Nutzung. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage einer Nachbarin auf Verpflichtung der Stadt Rastatt, der ortsansässigen Pfarrgemeinde die Nutzung des Gemeindesaals der Pfarrkirche zu anderen als kirchlichen Zwecken

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Die Predigt als Tatsachenbehauptung

Die religiöse Äußerungsfreiheit genießt, auch soweit es um eine Predigt geht, keinen absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes. Bei der gebotenen Abwägung des religiösen Äußerungsrechts mit den widerstreitenden Belangen sind die insbesondere in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Ausgleich von Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht entwickelten Gesichtspunkte heranzuziehen, die

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Kündigungsschutzklage eines Rabbiners

Für die Klage eines Rabbiners gegen seine Kündigung durch die jüdische Gemeinde ist der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten und damit auch zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet, soweit die Religionsgemeinschaft im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrecht gem. Art. 140 GG i. V. mit Artikel 137 Absatz III WRV für Streitigkeiten

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Photovoltaikanlage auf denkmalgeschützter Kirche

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer unter Denkmalschutz stehenden Kirche aus dem vorigen Jahrhundert verstößt gegen das (hier: Bayerische) Denkmalschutzgesetz und ist daher unzulässig. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf die Klage einer Pfarrkirchenstiftung, die eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Einbau der Photovoltaikanlage beantragt, aber nicht erhalten hatte. Nach

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Der eigenmächtig handelnde Pfarrer

In der eigenmächtigten Verwendung von Kirchengeldern ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Gremien der Kirchengemeinde kann eine Veruntreuung liegen, selbst wenn die Mittel (ganz oder teilweise) für die Kirchengemeinde verwendet wurden. So hat jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg die (zivilrechtliche) Verurteilung eines ehemaligen Pfarrers und Vorsitzenden des Kirchenausschusses einer Kirchengemeinde in Cloppenburg

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Kirchliche Stiftungen und die Stiftungsaufsicht

Auch eine kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts kann der Kirche zuzuordnen sein, mit der Folge, dass Ordnung und Verwaltung der Stiftung durch die Kirche deren durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV geschütztem Selbstbestimmungsrecht unterfallen und vor staatlicher Einflussnahme geschützt sind. Von Kirchenbehörden getroffene stiftungsaufsichtliche Maßnahmen gegenüber

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Kirche mit Krypta im Industriegebiet

Ist eine Krypta in einer in einem Industriegebiet gelegenen Kirche bauplanungsrechtlich zulässig oder ist eine solche Krypta mit dem Charakter eines Industriegebiets gebietsunverträglich? Mit dieser Frage hatte sich jetzt das Bundesverwaltungsgericht zu beschäftigen: Die Klägerin des jetzt vom Bundesverwaltungsgerichts entschiedenen Rechtsstreits ist eine Pfarrgemeinde der Syrisch-Orthodoxen Kirche mit Sitz in

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Mitgliedschaft in der jüdischen Gemeinde

Eine Mitgliedschaft in der jüdischen Gemeinde kann auch für zugezogene Juden nicht ohne eine eindeutige Willensbekundung begründet werden. So entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass die jüdische Gemeinde in Frankfurt ein aus Frankreich zugezogenes Ehepaar jüdischen Glaubens nicht mit Wirkung für das staatliche Recht als Mitglied behandeln darf. Damit entfällt

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Kirchliches Hausverbot

Das von einer Kirchengemeinde gegenüber einem Kirchenmitglied wegen einer Störung des Gottesdienstes ausgesprochene und auf kirchenrechtliche Bestimmungen gestützte Hausverbot unterliegt nicht der Kontrolle staatlicher Gerichte. Sofern im Rahmen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts eine derartige Maßnahme ergriffen wird, liegt kein Akt der öffentlichen Gewalt vor, der einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich wäre. Nach

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Darf sich die katholische Kirche „christlich“ nennen?

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat gestern die gegen das Erzbistum Freiburg gerichtete Klage von 6 Personen abgewiesen, die erreichen wollten, dass der katholischen Kirche untersagt wird, sich „christlich“ zu nennen. Die Kläger sind nach eigenen Angaben die Vorstände der Glaubensgemeinschaft „Das Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit“. Mit Schreiben vom 19.08.2009 hatten

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Der nichtgläubige Theologieprofessor

Die Verfassungsbeschwerde eines nicht mehr bekennenden Theologieprofessors gegen seinen Ausschluss aus der Theologenausbildung blieb jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos. Der Beschwerdeführer ist seit 1983 Professor an der Theologischen Fakultät einer niedersächsischen Universität und war ursprünglich für das Fach „Neues Testament“ in Lehre, Forschung und Weiterbildung verpflichtet. Nachdem er sich vom

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