Das Bundesarbeitsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Hebamme mit einem dem katholischen Caritasverband angeschlossenen Krankenhaus zur Vorabentscheidung vorgelegt. Konkret ging es um eine Kündigung wegen eines bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgten Kirchenaustritts: In dem zugrundeliegenden, beim Bundesarbeitsgericht anhängigen
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