Der eigenmächtig handelnde Pfarrer

In der eigenmächtigten Verwendung von Kirchengeldern ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Gremien der Kirchengemeinde kann eine Veruntreuung liegen, selbst wenn die Mittel (ganz oder teilweise) für die Kirchengemeinde verwendet wurden.

So hat jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg die (zivilrechtliche) Verurteilung eines

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