Die Kirchengemeinde "St. Severin" (hier: in Keitum auf Sylt) hat gegen eine Gastronomin aus § 12 Satz 1 BGB einen Anspruch, es zu unterlassen, das Kennzeichen "Severin*s Resort & Spa" zur Bewerbung eines örtlichen Hotelerie, Gastronomie- und Freizeitangebots zu benutzen oder benutzen zu lassen. Eine unberechtigte Namensanmaßung kann nach § 12 Satz
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